1. Peeling für einen frischen Start
Nach den kalten Wintermonaten kann die Haut oft trocken und schuppig sein. Ein sanftes Peeling hilft dabei, abgestorbene Hautzellen zu entfernen und die Haut zum Strahlen zu bringen. Achte jedoch darauf, Produkte zu wählen, die die Haut nicht reizen.
2. Leichtere Feuchtigkeitspflege
Im Frühling braucht die Haut oft weniger reichhaltige Produkte. Wechsle zu einer leichteren Feuchtigkeitscreme, die die Haut mit Feuchtigkeit versorgt, ohne sie zu beschweren.
3. Sonnenschutz nicht vergessen
Auch wenn die Frühlingssonne mild erscheinen mag, ist UV-Schutz entscheidend. Wähle eine Tagescreme oder ein Make-up mit Lichtschutzfaktor (mindestens SPF 30), um die Haut vor vorzeitiger Hautalterung und Sonnenschäden zu schützen.
4. Hydration von innen
Neben der äußeren Pflege ist es wichtig, ausreichend Wasser zu trinken und eine ausgewogene Ernährung mit frischem Obst und Gemüse zu pflegen. Gurken, Wassermelonen und Zitrusfrüchte sind hervorragende Quellen für Feuchtigkeit und Antioxidantien.
5. Reinigung und Frische
Eine gründliche, aber milde Reinigung morgens und abends sorgt dafür, dass die Haut sauber bleibt und Poren nicht verstopfen. Ein erfrischendes Gesichtsspray mit Rosenwasser oder Aloe Vera kann zwischendurch für einen zusätzlichen Feuchtigkeitskick sorgen.
6. Masken und Behandlungen
Frühling ist die Zeit für Masken mit belebenden und aufhellenden Wirkstoffen wie Vitamin C. Diese helfen, den Teint nach dem Winter wieder zum Strahlen zu bringen. Behandlungen mit Mesoporation, Radiofrequenz oder Microneedling fördern den Stoffwechsel und die Neubildung von Kollagen und Elastin.
Ab 1. Juni 2024 gilt das Gesetz, dass bei Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall einen Sachkundenachweis erworben sein muss, wenn man noch mit den entsprechenden Geräten arbeiten will.
Dies betrifft uns Kosmetikerinnen auch, da wir mit Geräten wie Ultraschall, Laser etc. arbeiten.
Was bedeutet das für Sie liebe Kundschaft?
Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und befähigen diese oder diesen dazu, die aufgeführten Behandlungen auszuführen.
Die Klientinnen und Klienten haben das Recht, die Qualifikationen der Behandelnden zu kennen und sich zu vergewissern, dass sie eine sichere und wirksame Behandlung erhalten. Das V-NISSG-Gesetz konzentriert sich nicht nur auf die Sicherheit der Behandlungen, sondern soll auch Transparenz und Verantwortlichkeit in der Schönheitsindustrie fördern.
Selbstverständlich habe ich diesen Nachweis erfolgreich absolviert und freue mich Sie auch in Zukunft weiterhin professionell behandeln zu dürfen.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchte, finden Sie weitere Informationen auf der Seite des BAG.
Auf folgendem Webseitenportal sind alle Kosmetikerinnen inkl. mich aufgeführt, welche den Sachkundenachweis absolviert haben. Der Name eingeben der Kosmetikerin und Sie sehen, ob sie die Ausbildung absolviert hat.
https://www.gate.bag.admin.ch/mpl/nissg/ui/msb/person/search
Interessante Sendung zum Thema Haut, Akne, Sonne.
Mit freundlicher Genehmigung von tvision AG Basel